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   VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22   

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VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22 (https://dejure.org/2022,20946)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.08.2022 - 12 B 40/22 (https://dejure.org/2022,20946)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. August 2022 - 12 B 40/22 (https://dejure.org/2022,20946)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    Das Konzept genügt den Anforderungen des Art. 33 GG und kann zur Grundlage einer späteren Beförderungsentscheidung gemacht werden, weil die im Personalentwicklungskonzept genannten Voraussetzungen grundsätzlich von jedem entsprechend qualifizierten Bediensteten erfüllt werden können, indem die für ein Fortkommen erforderlichen Stellen (Verwendungen) regelmäßig durch Ausschreibungen vergeben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - 2 VR 4.11 -, juris Rn. 35).

    Die konstitutiven Anforderungsmerkmale stehen auch in einem hinreichenden Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.10.2011 - 2 VR 4.11 -, juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1278

    Mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Verwendungsbereichen als

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    Es besteht daher für jeden entsprechend qualifizierten Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes - auch für den Antragsteller - die Möglichkeit, die geforderte Verwendungsbreite zu erlangen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.08.2021 - 6 CE 21.1278 -, juris Rn. 20; VGH Kassel, Beschluss vom 05.07.2022 - 1 B 647/22 -, juris Rn. 63; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.07.2017 - 5 ME 23.17 -, juris Rn. 24).

    Das in der Ausschreibung geforderte Merkmal einer Verwendungsbreite und die hiermit einhergehenden dienstlichen Erfahrungen befähigen den Bediensteten besser, das nächsthöhere Statusamt auszufüllen, weshalb das Merkmal geeignet ist, eine zuverlässigere Beurteilung des Leistungsvermögens und eine besser fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung in einem höheren Amt zu gewährleisten (vgl. VGH München, Beschluss vom 10.08.2021 - 6 CE 21.1278 -, juris Rn. 21; OVG Münster, Beschluss vom 23.05.2016 - 1 A 839/15 -, juris Rn. 18).

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    In diesem Fall hätte ihm die weitere Verwendung im Wege einer fiktiven Nachzeichnung gutgeschrieben werden können (vgl. BAG, Urteil vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 -, juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 05.07.2022 - 1 B 647/22

    Zur Rechtmäßigkeit (beförderungs-)amtsbezogener Eignungsanforderungen in

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    Es besteht daher für jeden entsprechend qualifizierten Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes - auch für den Antragsteller - die Möglichkeit, die geforderte Verwendungsbreite zu erlangen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.08.2021 - 6 CE 21.1278 -, juris Rn. 20; VGH Kassel, Beschluss vom 05.07.2022 - 1 B 647/22 -, juris Rn. 63; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.07.2017 - 5 ME 23.17 -, juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2016 - 1 A 839/15

    Ausschreibung eines Dienstpostens im Auswahlverfahren hinsichtlich

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    Das in der Ausschreibung geforderte Merkmal einer Verwendungsbreite und die hiermit einhergehenden dienstlichen Erfahrungen befähigen den Bediensteten besser, das nächsthöhere Statusamt auszufüllen, weshalb das Merkmal geeignet ist, eine zuverlässigere Beurteilung des Leistungsvermögens und eine besser fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung in einem höheren Amt zu gewährleisten (vgl. VGH München, Beschluss vom 10.08.2021 - 6 CE 21.1278 -, juris Rn. 21; OVG Münster, Beschluss vom 23.05.2016 - 1 A 839/15 -, juris Rn. 18).
  • VG Schleswig, 12.02.2020 - 12 B 80/19

    Eilrechtsschutz auf Untersagung der Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    Erst wenn es darum geht, ggf. eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen (wieder) Bedeutung zu (Beschluss der Kammer vom 12.02.2020 - 12 B 80/19 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    Ausnahmen hiervon sind nur dann zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 27 und vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    Diese Entscheidung liegt in seinem weiten Organisationsermessen und kann vom Dienstherrn getroffen werden, wenn er dies zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der betreffenden Behörde oder Dienststelle für erforderlich hält (BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017 - 2 VR 2.16 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    Ausnahmen hiervon sind nur dann zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 27 und vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22
    Um im Vergleich zu anderen Bewerbern nicht benachteiligt zu werden, muss der Dienstherr eine Prognose erstellen, wie der berufliche Werdegang ohne die Freistellung verlaufen wäre (vgl. zur fiktiven Nachzeichnung der Laufbahn: BVerwG, Beschluss vom 30.06.2014 - 2 B 11.14 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 5 ME 161/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; Qualifikationsvergleich

  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 3 CE 08.352

    Ermessen des Dienstherrn, ob er Auswahlentscheidung auf "Binnendifferenzierung"

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23

    Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter

    Es handelt sich ausschließlich um eine Option, die der Dienstherr in Anspruch nehmen muss (Schleswig-Holsteinisches VG, 11. August 2022 - 12 B 40/22, juris Rn 6).
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